Die drei Teilprüfungen Dressur-, Gelände- und Springreiten, die mit ein und demselben Pferd absolviert werden müssen, werden entweder an ein (One-Day Event), zwei Tagen, oder ganz klassisch als Drei-Tages-Prüfung (Three-Day-Event) ausgetragen, wobei bei den großen international ausgeschriebenen Prüfungen die erste Teilprüfung Dressur meist auf zwei Tagen aufgeteilt wird, da dies die meiste Zeit in Anspruch nimmt und die Veranstaltung somit an vier Tagen ausgetragen wird. Grundsätzlich wird die Teilprüfung Dressur als erstes geritten. In den meisten nationalen und wenigen internationalen Prüfung (wie beispielsweise im CIC3* Wiesbaden) findet das Springen als zweite Teilprüfung statt, das Gelände bildet den Abschluss. In den meisten internationalen Prüfungen folgt auf die Dressur das Gelände und zum Abschluss das Springen. Bei Prüfungen, die an zwei Tagen ausgetragen werden setzt sich durch, dass das Springen vor dem Gelände stattfindet und dann das nach beiden vorangegangen Teilprüfungen führende Paar als Letztes an den Start der Geländeprüfung geht.

VE, VA, VL, VM und VS (nationale Klassen)

Analog den Prüfungen in den Disziplinen Dressur und Springen kann auch nach LPO eine Vielseitigkeitsprüfung der Klassen E, A, L und M geritten werden. VM und VS gibt es mittlerweile nur noch recht wenige bis keine, denn ab der Klasse L werden häufig internationale Prüfungen (nach FEI Reglement) ausgeschrieben: CIC und CCI. Dabei entspricht die 1* der Klasse L, 2* der Klasse M und 3* der Klasse S.

CIC (Concours International Combiné)
Hier handelt es sich um eine sogenannte „kurze“ Prüfung nach dem internationalen (FEI) Reglement, die in den Klassen CIC1*, CIC2* und CIC3* ausgetragen wird. In diesen Prüfungen kann entweder die Springprüfung oder die Geländeprüfung nach der Dressur geritten werden. Die Bezeichnung CIC wird seit 2019 nicht mehr verwendet. Die international ausgeschriebenen Prüfungen sind nun immer als CCI und dem ZUsatz S (short) und L (long) versehen. Zudem sind die Prüfungen alle hochgestuft worden und somit sind die schwersten Prüfungen jetzt CCI5*-L.

CCI (Concours Complet International)
Seit 2019 gibt es bei international ausgeschriebenen Prüfungen die Klassen CCI1*, CCI2*, CCI3* CCI4* und neu CCI5*. Unterschieden wird nach dem Zusatz S (short) und L (long) die ‚langen‘ Prüfungen dienen zum einen als Qualifikationsprüfungen um in der nächsthöheren Klasse an den Start gehen zu dürfen, haben längere Geländestrecken mit mehr Hindernissen und zwingend die Springprüfung als letzte Teilprüfung. CCI5* Prüfungen werden nur als L ausgetragen.

Teilprüfung 1: Dressur
In nationalen Prüfungen gibt es die Möglichkeit, eine Dressurprüfung (je nach Klasse) getrennt oder gemeinsam gerichtet auszuschreiben. Beim gemeinsamen Richten bekommt ein Reiter nach seinem Ritt eine Wertnote. In Prüfungen der höheren Klassen wird die Dressurprüfung, die immer als erste Teilprüfung geritten wird, nach einzelnen Lektionen bepunktet. Die Gesamtpunkte je Richter werden addiert und durch die Anzahl der Richter geteilt. Diese Punktsumme wird durch die maximal erreichbare Punktzahl geteilt und mit 100 multipliziert und ergibt somit so die erreichten, auf zwei Dezimalstellen gerundeten Prozentpunkte.

National: Zur Errechnung der Minuspunkte werden nun die Prozentpunkte von 100 abgezogen, mit 1,5 multipliziert und auf eine Dezimalstelle gerundet.

Beispiel: Die Dressuraufgabe wird mit 70% bewertet sind das 45 Minuspunkte [(100-70) x 1,5 = 45]. Erhält der Reiter in einer VA in seiner Dressur eine 7,0 so entspricht dies 70%.

International: Zur Errechnung der Minuspunkte werden die erreichten Prozentpunkte von 100 abgezogen.

Beispiel: Die Dressuraufgabe wird mit 70% bewertet. (100%-70%= 30%) Der Reiter erhält 30 Minuspunkte.

Verlässt das Pferd das Dressurviereck während der Prüfung mit allen vier Beinen führt das zum Ausschluss. Verreitet sich der Reiter, wird dies beim ersten Mal mit 2 Minuspunkten je Richter und beim Zweiten mit 4 Minuspunkten je Richter bewertet. Das dritte Verreiten führt zum Ausschluss des Paares. Auch darf der Reiter nur mit der erlaubten Ausrüstung in das Viereck einreiten, z.B. ist eine Gerte nicht erlaubt.

Teilprüfung 2: Gelände
Pferd und Reiter müssen in absoluter physischer und psychischer Topform sein um in eine Geländeprüfung zu starten. Je nach Prüfungsklasse muss eine Qualifikation sowohl des Pferdes als auch des Reiters nachgewiesen werden.

Bewertung der Geländeprüfung:
Gewertet wird nach Strafpunkten und Zeit. Maßgeblich ist die Bestzeit oder auch Optimum Time genannt. Sie errechnet sich aus dem vorgeschriebenen Tempo und der Streckenlänge nach der folgenden Formel:

Streckenlänge in Metern x 60 / Tempo in Metern pro Minute = Zeit in Sekunden

Beispiel: 3.300 Meter x 60 / 550 Meter pro Minute = 360 Sekunden

Strafpunkte im Gelände:

  • Je angefangene Sekunde über der Bestzeit: 0,4 Strafpunkte
  • Überschreiten der Höchstzeit (doppelte Bestzeit): Ausschluss
  • Erster / Zweiter Ungehorsam im Verlauf der Geländestrecke: 20 Strafpunkte
  • Zweiter Ungehorsam am selben Sprung / Hindernis: 40 Strafpunkte
  • Springen außerhalb der Flaggen: 50 Strafpunkte (ab 01.01.2017)
  • Dritter Ungehorsam am selben Sprung / Hindernis: Ausschluss
  • Gefährliches Reiten: 25 Strafpunkte oder Ausschluss
  • in minder schweren Fällen: 10 Strafpunkte
  • Sturz des Reiters: Ausschluss
  • Des Weiteren führen falsch angerittene, ausgelassene Hindernisse oder Pflichttore (s. LPO §645) ebenfalls zum Ausschluss.
  • Auch das Überwinden eines nicht ausgeflaggten Hindernisses führt zum Ausschluss
  • in internationalen Prüfungen führt das Abbrechen sogenannter Pins der Sicherheitssysteme zu 11 Strafpunkten

Nach absolvierter Geländestrecke prüft häufig ein Tierarzt den Fitnesszustand und die Erholungswerte des Pferdes.

Folgt der Geländeprüfung noch am nächsten Tag die Teilprüfung Springen, so findet vor der Springprüfung eine Verfassungsprüfung statt. In dieser vergewissert sich das amtierende Richterkollegium von der Prüfungsfähigkeit des Pferdes. Dazu wird das Pferd vorgemustert, im Stand, im Schritt und im Trab begutachtet. Das Paar bekommt ein „accepted“, „not accepted“ oder muss in die „holding box“. Accepted, bedeutet, das Paar darf zum Springen antreten. Not accepted bedeutet, das Pferd ist von der Prüfung ausgeschlossen, da es körperlich nicht fit genug erscheint (z.B. aufgrund von Lahmheit oder offenen Wunden). In der Holding Box begutachtet der Tierarzt das Pferd genauer. Der Reiter kann in Absprache mit dem Tierarzt entscheiden, ob er das Pferd ein zweites Mal vorstellt, oder ob es von der Prüfung zurückzieht.

Teilprüfung 3: Springen
Die Startreihenfolge im Springen ist häufig nach umgedrehter Reihenfolge der Rangierung nach den ersten beiden Teilprüfungen, sodass der bis dahin beste Reiter als letztes an den Start geht und mit einem fehlerfreien Parcours die Prüfung gewinnt.

Strafpunkte im Spingparcours:

  • Hindernisfehler: 4 Strafpunkte
  • Erster Ungehorsam: 4 Strafpunkte
  • Zweiter Ungehorsam: 8 Strafpunkte (in internationalen Prüfungen führt bereits der zweiten Ungehorsam zum Ausschluss)
  • Dritter Ungehorsam: Ausschluss
  • Sturz des Reiters oder des Pferdes: Ausschluss
  • Überschreiten der erlaubten Zeit: 1 Strafpunkt pro angefangene Sekunde

*Diese Beschreibung dient lediglich einem Überblick über das Regelwerk. Die vollständigen Regeln sind der jeweiligen aktuellen LPO und dem Regelwerk der FEI zu entnehmen.