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Das geht es lang: Mark Phillips machte in Mexiko den Weg frei, indem er Fahnen "richtig" platzierte. Die FEI-Offiziellen fanden das strafwürdig (Archivfoto Julia Rau)

Sanktionen der FEI

Mark Phillips handelt sich Verwarnung ein

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Die englische Vielseitigkeitslegende Mark Phillips ist mit dem "Gesetz" in Konflikt geraten: Er wurde bei den Panamerikanischen Spielen in Mexiko von der Ground Jury "verbal" ermahnt – weil er im Gelände Fahnen versetzt hat.

Der offiziell im Internet verbreiteten Quelle der FEI zufolge geschah dieser Regelverstoß nicht in Phillips' Eigenschaft als Course Designer, sondern in seiner Rolle als Trainer des US-Teams. Der Vorfall ereignete sich am 23. Oktober 2011 im mexikanischen Gudalajara. Der Coach ließ sich demnach "uncorrect behavior" zu Schulden kommen. In einer Liste von Sanktionen findet sich der Hinweis: "Moving flags on XC."

Routine des Course Designers?

Auf einen Verbotsirrtum wird sich der berühmte Horseman sicher nicht berufen können: Der Mannschafts-Goldmedaillengewinner von München und mehrfache Badminton-Sieger kennt das internationale Reglement in- und auswendig. Mag aber sein, dass Mark Phillips einen Moment lang nicht daran gedacht hat, in welcher Rolle er in Mexiko weilte: Der Captain ist als Course Designer eine weltweite Berühmtheit (Burghley, Luhmühlen, Achselschwang etc.). Eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem Sachverhalt liegt buschreiter.de nicht vor. Offensichtlich ist die Verwarnung nicht mit irgendwelchen Sanktionen verbunden.

143 Verstöße registriert

Das vorliegende FEI-Sündenregister erfasst für den Zeitraum von September 2010 bis November 2011 insgesamt 143 Verstöße bei internationalen Sterne-Prüfungen und Championaten. Die gute Nachricht aus deutscher Sicht: Kein einziger deutscher Spitzen- oder Kaderreiter hat in diesem Zeitraum einen entsprechenden Verstoß begangen.

Die schlechte Nachricht ist: Das in der FEI-Liste dokumentierte Reiterverhalten wirft ein besonderes Licht auf die – auch und gerade bei buschreiter.de – laufende Sicherheitsdiskussion: Reihenweise haben Reiter Ritte fortgesetzt, obwohl sie eigentlich nach der dritten Verweigerung ausgeschieden waren; gefährliches Reiten, das Ignorieren der roten Flagge, Springen aus dem Stand nach vorangeganenen Verweigerungen oder nach bereits erfolgter Disqualifikation.

Unverantwortliche Unfallgefahr

Uns liegen leider keine seriös recherchierten Untersuchungsergebnisse zu den besonderen Risiken eines solchen Verhaltens vor. Deshalb einfach hier die freche Behauptung: Wer nach mehreren Stopps aus den Rennen genommen wird und die Anweisungen der Offiziellen ignoriert, setzt das Pferd und sich selbst einer unverantwortlichen Unfallgefahr aus.

Die Sanktionen sind fürchterlich abschreckend: eine Gelbe Karte, eine Verwarnung und im Extremfall 25 Strafpunkte. Den Knüppel packte die FEI bei einem britischen Reiter bei einer Ein-Sterne-Prüfung in Osberton aus: Er musste 150 Schweizer Franken bezahlen – wegen gefährlichen schnellen Reitens und weil er sich im Ziel einer Befragung entzogen hat.

Hindernis ausgelassen

Beim Blick auf die Tatbestände sind allerdings Fälle zu unterscheiden, bei denen bewusstes Handeln und Absicht unverkennbar sind oder auch ein unbeabsichtigter Verstoß nicht auszuschließen ist. Beispiel Zara Phillips: Die Enkelin der Queen und ehemalige Weltmeisterin ritt mit Lord Lauries (ehemals Sandra Auffarth) beim CCI*** in Boekelo 2011 weiter, obwohl sie ein Hindernis ausgelassen hatte. Vielen Buschreitern ist ein solches Missgeschick im Cross oder im Parcours schon einmal passiert, ohne dass es der Jockey während des Rittes bemerkt hat.

Doch für das Weiterreiten eines offensichtlich erschöpften Pferdes, die Misshandlung eines Vierbeiners durch Prügeln mit der Gerte oder den wildgewordenen Einsatz der Sporen, das Springen aus dem Stand, das Weiterreiten nach einem offensichtlichen Sturz gibt es eigentlich keine Entschuldigung.

Verwarnungen und Gelbe Karten

Fälle mit deutscher Beteiligung sind auch zu beklagen: Beim CCI*/CCI** in Hohenberg-Krusemark mussten drei Reiter verwarnt werden, weil sie nach drei Verweigerungen im Gelände den Ritt fortgesetzt hatten. Ein vierter Reiter bekam die Abmahnung wegen "Abuse of horse". Beim CCI* in Hünxe waren vier Jockeys auffällig, zwei wegen Weiterreitens nach drei Verweigerungen, einer wegen zu schnellen Reitens und Springens aus zu hohem Tempo bei fehlender Kontrolle über das Pferd, einer wegen Springens eines 100 Zentimeter hohen Elements aus dem Stand – nach zwei vorangegangenen Stopps an dieser Stelle.

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Mit kleinen Niederlagen fertig werden

Unser Sport hat sich in den letzten Jahren vor allem durch verbesserten Aufbau und nicht zuletzt auch durch die Anwendungsmöglichkeit von Reglementvorschriften deutlich verbessert. Unser Aushängeschild ist Horsemanship, untereinander und dem Pferd gegenüber,  was von der Mehrheit auch praktiziert wird.  Der gute Aufbau (häufig lediglich optische Erleichterung) verführt jedoch immer wieder, meistens Unerfahrene, zu geistlosem Verhalten. Ein Bauer kennt seine schon am Gang!

Gerade im Gelände kann auch bei angemessenem Tempo kulturvolles Reiten gezeigt werden, wozu es ausreichend vorbildliche Beispiele gibt. Zu kulturvollem Reiten gehört auch, dass man im Gelände und auch sonst mit kleinen Niederlagen (Sturz , Verweigerungen etc.) fertig wird, d.h. die darauf folgenden Strafen auch akzeptiert. Entschuldigungen wie Lautsprecher nicht gehört oder Anweisungen missverstanden, gelten hier nicht, denn jeder Reiter weiß, was wie oft vorher passiert ist. In den seltesten Fällen gibt es Fehlurteile bei Hindernisrichtern.

Das Überreiten einer roten Flagge muss gnadenlos bestraft werden mit entsprechendem Startverbot; auch bei vergleichbaren  Vergehen, das zieht immer!

Die Beurteilung von "abuse of horse" fällt leicht, nicht immer jedoch "gefährliches Reiten" , was aber erfahrene Richter, meistens mit entsprechender Absprache untereinander, gut im Griff haben .

Eins steht jedenfalls fest, dass wir uns von diesen "Spielverderbern" unseren Sport(gelegentlich schon in der Verassungsprüfung erkennbar) nicht in Zweifel ziehen lassen und die LPO oder das Reglement mutig, aber überlegt zur Anwendung bringen. Wehret den Anfängen!

Fritz von Blottnitz

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