Buschreiter.de — aktuell: FEI-Reglement 2006

Reiter lebenslang qualifiziert

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Reiter- und Pferdequalifikation, Kleidung, Verfassungsprüfungen: Das FEI-Reglement hält einige Änderungen bereit, mit denen sich die Eventer rechtzeitig vertraut machen sollten, damit es bei Turnieren keine unliebsamen Überraschungen gibt.

Traditionell besonders einschneidend sind alle Bestimmungen, die um die Qualifikation von Ross und Jockey kreisen (William Fox-Pitt und Tamarillo in Jerez 2002, Fotos Wolf-Dietrich Nahr). Nach den neuen Bestimmungen müssen Championatspferde auf Drei-Sterne-Niveau künftig mindestens sieben Jahre alt sein, während es bei Vier-Sterne-Meisterschaften acht Jahre sind. Das Mindestalter bei Ein- und Zwei-Sterne-CIC beträgt fünf, bei CIC*** sechs Jahre. Künftig gilt folgendes Handicap: Pferde, die im laufenden oder vorangegangenen Jahr eine Vier-Sterne-Prüfung beendet haben, dürfen nicht in CIC/CCI* oder ** genannt bzw. gestartet werden, es sei denn der Reiter hat keine Drei- oder Vier-Sterne-Prüfung beendet. Vielleicht erklärt irgend jemand diese Bestimmung, denn die Frage ist schon erlaubt, ob dann ein Eventer, der seinen vierbeinigen Crack im Herbst in Burghley geritten hat, ihn im folgenden Frühjahr wirklich nur über Drei-Sterne-Prüfungen auf die neue Saison "einstimmen" soll... Natürlich gibt es ein detailliertes System von Qualifikationen für die Teilnahme an Sterne-Prüfungen und Championaten, das hier nicht im einzelnen dargestellt werden soll (bitte Reglement nachlesen). Diese Qualifikationen für CCI und CIC müssen vom Pferd und vom Reiter erbracht werden — allerdings nicht unbedingt gemeisam. Entscheidend sind Resultate des laufenden und der vorangegangenen zwei Jahre. Und: FN und Veranstalter können zusätzliche Qualifikationskriterien in die Ausschreibung aufnehmen. Qualifikationen für Europameisterschaften, Weltreiterspiele und Olympische Spiele müssen vom Pferd und vom Reiter gemeinsam erbracht werden. Dabei gilt das laufende und das Jahr davor. Eine Ausnahme ist die WM in Aachen. Hier zählen die Qualis aus den Jahren 2004 bis 2006. Schließlich kann eine permanente, lebenslange Qualifikation für ein bestimmtes Sterne-Niveau erwerben (oder erworben haben), wer seit 2002 fünf einschlägige Qualifikationsergebnisse auf seinem Konto hat. Das betreffende Pferd unterliegt natürlich umfassend den üblichen Bestimmungen. Championate sind von der "lifetime"-Regel ausgenommen. Was sonst noch neu ist? In CIC oder CCI ohne Rennbahn sind keine Wegestrecken zulässig. Auch diese Norm ist erklärungsbedürftig, gibt es doch Stimmen, die mit Sorge Vorbereitungs- und Abreitepraktiken unter den Bedingungen des neuen Formates beobachten. Es gibt Bedenken, dass Pferde nicht optimal aufgewärmt ins Cross starten könnten. Eine kurze Wegestrecke könnte hier pferdefreundlich wirken. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Leistung im Cross über den Sieg oder die Platzierung. Sind auch hier Zeit- und Hindernisfehler identisch, gilt die Zeit als ausschlaggebend, die der Bestzeit am nächsten kommt. Selten genug liegen auch dann noch Paare gleichauf. Dann wirkt das bessere Dressurergebnis. Besteht auch da Gleichstand, dann bleibts dabei: Die Paare rangieren auf dem gleichen Platz. Internationale Starts im eigenen Land sind künftig von weniger Papierkram begleitet: Bei Ein- und Zwei-Sterne-Prüfungen reicht ein normaler Pferdepass inklusive Diagramm und vollständigem Impfnachweis (alle sechs Monate gegen Influenza) aus. Ein FEI-Pass ist im Inland erst ab drei Sterne erforderlich. Die Besichtigung des Geländes ist künftig wirklich nur noch zu Fuß erlaubt, falls die Ground Jury nicht ausdrücklich eine anderslautende Erlaubnis erteilt. Zu Fuß heißt: Nicht mit dem Rad, nicht mit dem Monkey, nicht mit dem Roller, schon gar nicht mit Traktor oder Automobil. Auch die Bestimmungen für die Verfassungsprüfungen wurden verschärft: Bei CCI und One-Day-CIC kann jeder Richter während der Prüfung jederzeit eine Verfassungsprüfung anordnen, was den Ausschluss des Paares nach sich ziehen kann. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass die Prüfung eine Stunde vor der ersten Verfassungsprüfung beginnt und eine halbe Stunde nach Bekanntgabe der Endergebnisse endet. In allen Teilprüfungen beträgt die maximale Länge des Sporendorns 3,5 Zentimeter. Erlaubt sind künftig Metallsporen mit Hartplastikende (Implussporen). Rädchensporen mit frei rotierenden Rädern ohne Zacken sind in der Dressur erlaubt. Die Stiefel dürfen schwarze oder braune Farbe haben; sie können auch eine Stulpe haben. Für Ein-Sterne-Prüfungen gilt: Das Tragen eines Fracks ist "nicht gewollt"; Sporen sind nicht vorgeschrieben; Kandarenzäumung ist nicht zugelassen (Frank Ostholt mit Air Jordan in Blenheim 2005). Bei Ein- und Zwei-Sterne-Prüfungen ist ein Tweed Jacket oder eine Reitjacke in der Dressur und im Springen erlaubt. Jetzt wird es exotisch: in der Dressur darf der Vierbeiner mit einem Schweiftoupet verschönert werden, sofern es nicht "beschwert" (?) und aus "natürlichen Materialien" ist. Im Gelände und beim Springen ist Fell an den Backenstücken der Trense zugelassen, wenn es von Pferdekopf aus einen Durchmesser von drei Zentimeter nicht überschreitet. Beim Springen von In-Out-Komplexen ist nun unmissverständlich klar, dass das zweite Element automatisch als angeritten gilt, sobald das Paar das erste Element überwunden hat. Sollte sich der Reiter nach Element 1 für einen längeren, alternativen Weg entscheiden, dann zählt dieses "Abbiegen" als Run-Out und wird mit 20 Punkten bestraft. Bei den Maßen von Tiefsprüngen und Heckenelementen gibt es nun eine Verdeutlichung: Der feste Teil der Hecke ist an die bestimmungsgemäßen Maximalabmessungen gebunden, die Gesamthöhe darf nie über 1,40 Meter liegen; der Tiefsprung wird immer von der höchsten Stelle des Hindernisses bis zur üblichen Landestelle gemessen. Unter bestimmten Umständen und mit Genehmigung von TD und Ground Jury darf der Parcours um 10 Prozent länger als erlaubt sein; die obere Weite eines Hindernisses darf die Höhe um nicht mehr als 30 Zentimeter überschreiten. Als Soll-Bestimmung sollte der Stangenwald zwei bis drei Zweifach-Kombinationen oder eine Zwei- und eine Dreifachkombination aufweisen. Geschlossene Kombinationen und offene Gräben sind nicht zulässig, Alternativhindernisse ausdrücklich erlaubt. Und noch etwas ist neu: Beim Springen hat der Präsident der Ground Jury oder der Springrichter die Kontrolle über die Glocke — Athen lässt grüßen. Erleidet ein Reiter während der Geländeprüfung etwa bei einem Sturz eine Bewusstlosigkeit, dann muss dies der Arzt in die Medical Card eintragen, vor allem dann, wenn der Reiter für Tage oder Wochen nicht an Prüfungen teilnehmen darf (Achtung: Redaktionelle Bearbeitung der Reglementänderungen ohne Gewähr und Garantie für die Vollständigkeit der Wiedergabe; bitte unbedingt das Originalreglement lesen).

Buschreiter-Übersicht
Termin-Startseite
Buschreiter-Shop
Pferdemarkt
Pferde und Reiter

© Verlag Nahr, D-93059 Regensburg/Germany, Wöhrdstr. 49

Werben in buschreiter.de?

E-Mail
verlag-nahr@buschreiter.de