Buschreiter.de aktuell: Reiter-Partizipation
Einfache Mehrheit entscheidet
VON WOLF-DIETRICH NAHR
Mit dem Jahreswechsel hat das internationale Reglement eine geradezu revolutionäre Änderung erfahren: Künftig kann eine einfache Mehrheit von teilnehmenden Eventern bei einem CCI oder CIC mit Hilfe einer Schiedskommission grundlegende Änderungen an der Geländestrecke bewirken notfalls auch gegen den Willen der Offiziellen.

Das Eventing-Komitee der FEI hat nach eingehender Beratung mit Reitern und Offiziellen einen Regelanhang beschlossen, der seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist. Auslöser der Reglementänderung waren offensichtlich nachhaltige "Kommunikationsstörungen" zwischen den Aktivensprechern und den Offiziellen beim CCI**** in Burghley, aber auch bei anderen internationalen Turnieren, wie es in einer Pressemitteilung des Ausschusses heißt. Der Neun-Punkte-Katalog sieht folgende Bestimmungen vor. Noch vor der Freigabe der Geländestrecke eines internationalen Turniers zum Abgehen (die Aufnahme entstand in Bonn 2004, Foto Julia Rau) ist nunmehr das Organisationskomitee des Events verpflichtet, einen "Rider Representative" (RR) zu ernennen, auf den sich die Reiter vorher geeinigt haben. Dieser hat die Aufgabe, als "Kommunikationskanal" zwischen den Reitern und den Offiziellen zu fungieren ohne dass damit das Recht einzelner Teilnehmer geschmälert wird, direkt mit dem Organisationskomitee, dem Technischen Delegierten, der Ground Jury oder dem Course Designer Kontakt aufzunehmen. Das Organisationskomitee ernennt außerdem vor Beginn des Events einen Vorsitzenden eines "Ad Hoc Committee". Dieses Gremium wird "am ersten Tag" des Turniers gemeinsam von den Organisatoren und dem Reiter-Sprecher ernannt. Es besteht aus drei Personen, möglichst einem Aktiven oder ehemaligen Reiter, welche nicht an dem Turnier teilnehmen, einer weiteren Person, die die Qualifikation zum FEI-Course Designer oder zum Technischen Delegierten hat, sowie einer dritten "unabhängigen" Person mit einschlägigen Erfahrungen im Buschsport. Der Vorsitzende oder ein Mitglied der Schiedskommission kann auch Mitglied in dem "Ad Hoc Committee" sein, falls er/sie die Qualifikationskriterien erfüllt.
Nun die Regularien: Am Ende des Tages der ersten Verfassungsprüfung kann der Rider Representative auf Wunsch der Reiter eine Versammlung einberufen, an der der Technische Delegierte und ein Vertreter des Organisationskomitees teilnehmen sollten. Bei normalem CCI-Ablauf hat der RR das Recht, am Ende des ersten Dressurtages eine weitere Reiter-Versammlung einzuberufen, bei der Fragen zu den Geländehindernissen oder den Distanzen der einzelnen Phasen des Geländerittes diskutiert werden können (die Aufnahme entstand in Badminton, Foto Nahr). Die Ground Jury, der Technische Delegierte, der Course Designer und ein maßgeblicher Vertreter des Organisationskomitees müssen an dieser Versammlung teilnehmen. Deren Verlauf muss genau schriftlich protokolliert werden. In dieser Phase haben die Reiter die Möglichkeit, zwei weitere Personen als Rider Representatives zu bestimmen, welche gemeinsam mit dem Ur-RR die Diskussion mit den Offiziellen quasi verstärkt fortsetzen. Diese Zusatz-RRs müssen nicht unbedingt Teilnehmer der Prüfung sein. Ein weiteres und abschließendes Reiter-Treffen gemeinsam mit den genannten Offiziellen findet am Abend vor dem Geländeritt statt. Gibt es dabei noch immer Unzufriedenheit von Reitern mit Entscheidungen der Ground Jury, dann kommt es zur Abstimmung: Eine einfache Mehrheit (50 Prozent plus 1 Stimme) der tatsächlich teilnehmenden Reiter kann beschließen, dass der betreffende
Streitfall dem oben beschriebenen Ad Hoc Committee zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Dagegen ist dann keine Berufung mehr möglich. Prüfungen, die nur einen Dressurtag ausweisen, folgen einem "verdichteten" Ablauf, ohne dass die neuen Mitsprachemöglichkeiten beschnitten werden dürfen: Schriftliche Protokollierung der Beschwerden und Antworten, Stimmrecht der Reiter und abschließende Entscheidung des Ad Hoc Committee. Damit sieht das Reglement einen formalen Weg vor, wie Reiter bei begründeten Beanstandungen der Geländestrecke tatsächlich Änderungen herbeiführen können. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass Organisatoren auf offener Bühne bestreiten, es habe beispielsweise massive Reiterbeschwerden in Bezug auf Streckenführung und Hindernisse gegeben (Archivbild Nahr). Und vor allem: Die Teilhabe der Reiter ist ganz entscheidend gestärkt worden, des Personenkreises bei einem Event, der schließlich im Cross das Risiko und die Verantwortung für sich und sein Pferd zu tragen hat. Mancher Offizielle im Geiste der überkommenen Militärreiterei mag vielleicht die Nase rümpfen, doch diese neue Partizipation folgt einem zeitgemäßen Image des Vielseitigkeitssportes. Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen international und national? Wäre nicht über eine Übernahme des Regelements in die LPO nachzudenken? Warendorf wird auf die Frage sicher eine Antwort haben.
Anmerkung: Dieser Text hat natürlich keinen Reglement-Charakter, sondern er stellt eine Übersetzung und redaktionalle Bearbeitung der Pressemitteilung des FEI-Eventing-Komitees dar. Hier der Link auf den Urtext: Bitte klicken!
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