Buschreiter.de – aktuell: Neue LPO ab 2004

Gesamte Leistungsklassen-Palette kommt

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Die Runderneuerung der Leitungs-Prüfungs-Ordnung für den Turniersport bringt auch für Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen durchaus einschneidende Veränderungen. Buschreiter.de stellt hier die wichtigsten Bestimmungen der neuen LPO vor (Archivfotos Julia Rau und Wolf-Dietrich Nahr).

Abgesehen von der allgemeinen Novellierung, die für jede Disziplin gilt, gibt es eine Reihe von "buschspezifischen" Klauseln. Die doppelte Zügelbefestigung mit zwei Paar Zügeln ist künftig bei allen Gebissen für Spring- und Geländeprüfungen zulässig. Dies gilt auch für die Ring-Wassertrense ab Kategorie B. Das so genannte B-Gebiss wird bei allen Spring- und Geländeprüfungen sowie in der Teilprüfung Dressur bei Vielseitigkeitsprüfungen akzeptiert. In allen Wettbewerben und Prüfungen mit Hindernissen (also auch im Cross) sind Hufschuhe erlaubt. Was die Zahl der Starts pro Tag angeht, gibt es Änderungen: Grundsätzlich dürfen Pferde und Ponys pro Tag nur eine Geländeprüfung gehen. Keine Regel ohne Ausnahme: Bei Stilgeländeritten und Geländepferdeprüfungen sind maximal zwei Starts pro Tag statthaft. Reiter in Basis- und Aufbauprüfungen fordern es schon lange, nun kommt die Regelung: Bei Spring- und Geländeprüfungen einschließlich Aufbauprüfungen mit Wertnotenvergabe werden bei der ersten Verweigerung nur noch 0.5 Strafpunkte abgezogen, während es beim zweiten Stopp an einem anderen Hindernis 1,0 und beim zweiten Steher am selben Hindernis 2,0 Strafpunkte sind. Beim ersten Sturz des Reiter gehen 2,0 von der Stilnote ab. Beim Sturz des Pferdes ist für das Paar der Ritt beendet. Bei A-Geländepferdeprüfungen wird das Handicap für platzierte Pferde gelockert: Sechsjährige sind dabei nicht mehr startberechtigt, wenn sie mehr als eine Platzierung haben. Oder anders: Eine Platzierung ermöglicht den Start bei Geländepferde A. Viele Richter im Busch tun es längst, nun wird es verbindlich: Wertnoten in Geländepferde- und Stilgeländeprüfungen werden mit einem mündlichen oder schriftlichen Kommentar (Protokoll) versehen. Für Vielseitigkeiten oder Kombinierte Prüfungen ist bedeutsam, dass Veranstalter bei Prüfungen bis Klasse A Parcoursbesichtigungen zu Pferde zulassen können. Bei den Bestimmungen für Vielseitigkeitsprüfungen gibt es Anpassungen an das internationale Reglement. Richtschnur für die Dressur und die daraus errechneten Strafpunkte bemessen sich künftig nach den "zu erreichenden Prozentpunkten". Beim Springen werden folgende Strafpunkte aufgeschlagen: Hindernisfehler - 4 Punkte, erster Ungehorsam - 4 Punkte, zweiter Ungehorsam - acht Punkte, dritter Ungehorsam - Ausschluss, erster Sturz des Reiters - acht Punkte, zweiter Sturz des Reiters - Ausschluss, Sturz des Pferdes - Ausschluss. Im Parcours gibt es bei Überschreiten der erlaubten Zeit je Sekunde eine Punkt aufgebrummt. Im Gelände wird es ebenfalls international: Auf der Rennbahn (Phase B) wird jede Sekunde Zeitüberschreitung mit 0,8 multipliziert; im Cross (Phase D) gibt es je Sekunde den Faktor 0,4. Viele Ausschreibungen sehen die Regel bereits vor, die ab 2004 nun verbindlich wird: Querfeldein erfolgt die Disqualifikation bereits beim vierten Ungehorsam; der Sturz des Reiters wird mit 65 Punkten quittiert, ein "Anreiz" dafür, nach einem "Abflug" einfach den Ritt zu beenden, weil keine aussichtsreiche Wertung zu erwarten ist. Auch bei den Leistungsklassen tut sich etwas: Bisher gab es ja nur die Leistungsklassen V 6 und V 3 mit den bekannten Startmöglichkeiten; analog zu Dressur und Springen wird es ab dem kommenden Jahr die gesamte Leistungsklassen-Palette von V 1 bis V 6 geben. Letztere Kategorie wird automatisch allen Reitern zugewiesen, die in Dressur und Springen in 6 eingestuft sind. Aber auch Reiter mit Leistungsklassen 1 bis 5 in Dressur und Springen können in der Vielseitigkeit die Leistungsklasse V 6 erhalten, müssen dies aber ausdrücklich beantragen/ankreuzen. Tun sie das nicht, so werden sie automatisch in V 5 eingestuft. Die V-Leistungsklassen 4 bis 1 werden künftig aufgrund von Vielseitigkeitserfolgen vergeben. Aller Voraussicht nach dürfte diese Neuregelung durchaus kontroverse Diskussionen auslösen. Sie genießt den Vorteil, dass differenziertere Ausschreibungen möglich sind und verhindert werden kann, dass hoch erfolgreiche Eventer in kleinen Prüfungen gegen deutlich schwächere Paare Erfolge sammeln. Andererseits besteht eventuell die Gefahr, dass durch Leistungsklassen-Handicaps von Reitern die Einführung weniger erfahrener Pferde in den Buschsport behindert wird. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Leistungsklassen durch sorgfältige Ausschreibungsgestaltung nicht zum Hemmschuh für "aufsteigende" Pferde und Reiter wird. Vermutlich wird es hier viel Beratungsbedarf für Turnierveranstalter geben. Ihre Meinung und Ihre Anregungen zum Thema?

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