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LPO-Änderungen 2008/Vielseitigkeit

Abgehen zu Pferde erstmals ausdrücklich erlaubt

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Die LPO-Novelle für die Saison 2008 bringt auch eine Reihe von Änderungen des nationalen Reglements für Vielseitigkeitsreiter mit sich, die buschreiter.de – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – hier auszugsweise zusammenstellt. Die allgemeinen, nicht vielseitigkeitsbezogenen Umwälzungen sind folgender Zusammenstellung der FN zu entnehmen: Hier klicken!

Ausschreibungen: Erstmals regelt die LPO die Qualifikationsanforderungen für die Ein-Sterne-Kurzprüfung: Sie entsprechen den Anforderungen wie bei der nationalen VL (§ 600 neu).

Ausdrücklich sind nun Ponys ab Klasse VM "nicht zugelassen", eine begrüßenswerte Regelung im Interesse des Tierschutzes. Fettgedruckt ist hervorgehoben, dass Junioren in S-Prüfungen "nicht zugelassen" sind.

Geländeprüfungen, Anforderungen (§ 620 neu): Das Regelwerk folgt einer alten Forderung von Trainern und Ausbildern, die Abmessungen der maximalen Grabenweite und die Höhe der Tiefsprünge realistisch anzupassen, sprich zu verringern. So wurde die Grabenbreite in VE, VE/A von zwei (!) Meter auf 0,80 Meter, die Höhe der Tiefsprünge von 1,20 Meter auf 0,90 verringert. Bei VA und VA/L beträgt die Linderung am Graben von 2,50 auf 2 Meter und an der Schwelle abwärts von 1,40 Meter auf 1,20 Meter.

Auf dem Level VL und VL/M ist die Zahl der Hindernisse von 25 auf 32 erhöht worden. Bei GVL kann es nun 32 statt bisher 30 Hindernisse geben. VM und VM/S erfuhr eine Verkürzung der Distanz: Von 3000-4500 Meter auf nur noch 2800 bis 3600 Meter. Auch bei nationalen VS sollen die Streckenlängen reduziert werden: Früher waren 3600 bis 5000 Meter möglich. Nun sollen es nur noch 3200 bis 4000 Meter sein. Dafür erhalten die Course Designer bei einer langen S (GVS) mehr Spielraum: Sie dürfen ein Cross von 5700 bis 6840 Meter abstecken. In der alten LPO waren es deutlich weniger gewesen.

Offizielle Besichtigung, technische Ausstattung (§ 630 neu): Erstmals ist ausdrücklich zugelassen, was immer mehr Veranstalter einführen: die Gelände- und Parcoursbesichtigung zu Pferde im Schritt, soweit "vom Veranstalter vorgesehen". Dies gilt nun unabhängig vom Niveau der Prüfung. Bisher war dies eine Grauzone des Reglements gewesen. Viele Richter und Ausbilder (und natürlich Reiter) halten dies bei jungen Pferden und bei wenig erfahrenen Paaren in Einsteigerprüfungen für überaus sinnvoll.In der alten LPO tauchte das Abgehen zu Pferde nur bei den Ausnahmen der Ausschlussgründe auf und war auf Prüfungen bis Klasse A beschränkt.

Die neue LPO macht auch dem "Hecken-Unwesen" ein Ende: Was im alten Reglement unbestimmt war, ist nun unzweifelhaft definiert. Der feste Teil der Hecke darf "nie" die Maximalmaße für die jeweilige Klasse überschreiten. Das absolute Limit für die Bürste liegt nun bei 1,40 Meter.

Besondere Schwierigkeiten an einem Hindernis/Anhalten von Teilnehmern: Beim unfreiwilligen Stopp tritt eine pferde- und reiterfreundliche Änderung ein. Die erneute Startfreigabe ist nun drei Minuten und nicht erst eine Minute vorher anzukündigen.

Hindernisfehler bei Geländeprüfungen (§ 643 neu): Neu ist die Regelung, dass ein Sturz "zwischen den Elementen einer Kombination" in jedem Fall bestraft wird. Die bewusste Änderung des Anreiteweges auch nach dem Überwinden des vorangegangenen Hindernisses blieb bisher straffrei und bleibt es auch weiterhin. Allerdings gibt es nun die Ausnahme, dass bei In-Out-Kombinationen (maximal fünf Meter Abstand) das folgende Element automatisch als angeritten gilt – auch wenn sich der Reiter danach für einen anderen Weg entscheidet.

Ausschlüsse und fremde Hilfe: Bei der Aufzählung der Ausschlussgründe ist eine Generalklausel eingefügt worden, wonach ein Jockey auch aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er "Vorschriften, Gebote und Verbote der LPO" nicht beachtet. In der neuen LPO steht, was früher schon einmal untersagt war, aber zeitweise aus dem Reglement getilgt wurde: Demnach ist "der Gebrauch jeglicher Art von elektronischen Kommunikationsmitteln während einer LP" verboten. Das birgt für Kommunikationsfreudige einige Risiken: Nach freier buschreiter-Interpretation könnte demnach schon disqualifiziert werden, wer auf dem Abreiteplatz zu Pferde das klingelnde Handy aus der Tasche zieht und einen Anruf entgegennimmt.

Springprüfung, Anforderungen (§ 650 neu): Die Maximalhöhen der Hindernisse ist praktisch in allen Klassen verringert worden: VE 0,85 Meter, VA 1,05 Meter, VM 1,15 Meter, VS 1,20 Meter. Schließlich gibt es detaillierte Regelungen für das Über- und Unterschreiten von Hindernishöhen, Parcourslänge etc.

Platzierung (§ 660 neu): Während bei gleichen Leistungen jeweils verschiedene Kriterien allein aus den diversen Phasen der Geländeprüfung maßgeblich waren und ansonsten bei Punktgleichheit gemeinsam auf einem Platz Schleifen vergeben wurden, entscheidet nun bei Punktgleichheit im Gelände die bessere Leistung im Parcours, bei Punktgleichheit auch im Springen die bessere Leistung in der Dressur. Erst danach werden Paar A und Paar B auf dem gleichen Platz mit Wimpeln versehen.

FN-Hunterklasse Gelände (§ 686, 687):Erstmals ist diese Spezialprüfungsform im einzelnen geregelt. Neben Bewertungs- und Anforderungsfragen ist ein grundsätzliches Handicap eingebaut: Bei diesen Prüfungen sind nur Reiter/Senioren zugelassen, die bei demselben Turnier nicht auch noch in Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen der "nächsthöheren Klasse teilnehmen". Es gibt die Kategorien 80er und 90er (beide E entsprechend) und 100er (A entsprechend). Die FN reagiert auf das Phänomen, dass teils Profis und Amateure der oberen Kategorien bei den Hunterprüfungen "abgeräumt" haben und mit jungen Pferden die vormaligen Kat-B-Platzierungen gesammelt haben – was für die eigentliche Zielgruppe – Reiterinnen und Reiter gesetzteren Alters und Wiedereinsteiger – besonders frustrierend war. Allerdings sind Profi-Starts dann nicht ausgeschlossen, wenn bei dem jeweiligen Turnier gar keine höheren Prüfungen stattfinden – ein Reglementmangel, den Veranstalter durch Ausschreibungs-Handicaps ausgleichen können.

Achtung: Dieser Vergleich der LPO von 2004 und 2008 wurde von der Redaktion von buschreiter.de anhand der vorliegenden Reglement-Texte nach bestem Wissen und auch aus der Sicht des aktiven Reiters vorgenommen. Eine juristische Auslegung oder Kommentierung stellt diese Synopse nicht dar. Im Zweifel ist die FN in Warendorf zu befragen.

Wolf-Dietrich Nahr/buschreiter.de

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