Der Fall Madeleine Brugman/Andrew Hoy
Misshandlung nicht nachweisbar
VON WOLF-DIETRICH NAHR
Die Vorwürfe gegen Madeleine Brugman und Andrew Hoy wegen der angeblichen Verwendung von präparierten Sprungglocken beim Springen des CCI*** im portugiesischen Barocca d'Alva im März 2008 sind vom Tisch. Das FEI-Tribunal fand keine ausreichenden Beweise, um die beiden Reiter bestrafen zu können.
Dem mehrfachen Olympia-Reiter Hoy und der jungen niederländischen Amazone Brugman war vorgeworfen worden, sie hätten bei dem Pferd Sundancer sogenannte spiked bell boots an den Vorderbeinen verwendet, um es so zu vorsichtigerem Springen zu bringen. Beim Anschlagen an der Stange wird dem Pferd durch die eingearbeiteten Metallteile Schmerzen zu gefügt. In einer Tasche von Madeleine Brugman, die Andrew Hoy auf dem Abreiteplatz getragen hatte, fanden FEI-Stewards die regelwidrigen Glocken und brachten so das Verfahren gegen die beiden in Gang.
Zahlreiche Ungereimtheiten
Nun hat das FEI-Tribunal entschieden, keine Strafe über die beiden angeklagten Eventer zu verhängen. Das Gericht habe zahlreiche Zeugenaussagen und Dokumente der Parteien gewürdigt und sei dabei auf eine ganze Reihe von Umgereimtheiten gestoßen. Die vorgelegten Beweise reichten jedenfalls nicht aus, um den Vorwurf der Misshandlung des Pferdes aufrechtzuerhalten, heißt es in einer Pressemitteilung, die die FEI am Donnerstag verbreitet hat.
Gezielte Intrige?
Madeleine Brugman und Andrew Hoy hatten sich auch mit Unterstützung von Rechtsanwälten gegen die Anschuldigungen gewehrt. Hoy hatte unter anderem in einem Zeitungsinterview den Verdacht geäußert, dass Dritte ihm die ominösen Sprungglocken untergeschoben hätten, um ihm zu schaden. Madeleine Brugman hatte eine detaillierte Rekonstruktion der Vorgänge auf dem Abreiteplatz vorlegen lassen und darin argumentiert, die Tasche mit den Sprungglocken sei längere Zeit unbeaufsichtigt auf einem Stuhl am Rande des Abreiteplatzes gelegen. Dort hätten auch andere Reiter Gegenstände deponiert. Sprich: Es wäre jederzeit möglich gewesen, unbemerkt solche Sprungglocken in die Tasche zu stecken. Implizit schließt die Reiterin auch nicht aus, dass jemand absichtlich oder versehentlich die spiked boots in die Tasche gepackt hat.
Jedenfalls beteuerten beide Reiter, dass sie keinesfalls die verbotenen Glocken bei Sundancer verwendet hätten. Unklar ist bisher, wie die FEI-Stewards überhaupt auf die unerlaubten Ausrüstungsgegenstände aufmerksam geworden sind.
So berichtete buschreiter.de
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