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Verwarnung für Andreas Dibowski

Dopingkontrolleur suchte vergebens

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Dem Kaderreiter Andreas Dibowski droht eine Sperre für Olympia in Hongkong, falls er noch einmal gegen Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zur Meldung seines Aufenthalts verstoßen sollte. Wegen einer Verfehlung hat Dibowski jetzt eine "öffentliche Verwarnung" erhalten.

"Man fühlt sich wie ein Verbrecher, ein Schuldiger, wie ein Dopingsünder", sagte Andreas Dibowski im buschreiter-Interview einen Tag nach der Bekanntgabe der Verwarnung durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung. Ausgesprochen hat diese eine Kammer der FN-Diszipinarkommission. Der Top-Eventer hat – wie er selbst einräumt – gegen Bestimmungen der NADA verstoßen.

NADA-Wächter vor der Tür

Was ist geschehen? Andreas Dibowski war am 15. Oktober 2007 nach Frankreich gereist, um bei der Weltmeisterschaft des jungen Vielseitigkeitspferdes in Le Lion d'Angers (erfolgreich) FRH Fantasia vorzustellen. Zwei Tage später während Dibos Abwesenheit suchte ein Dopingkontrolleur der NADA den Wohnsitz des Reiters auf, um eine unangemeldete Dopingkontrolle bei dem Athleten vorzunehmen. Schon seit mehreren Jahren müssen die Championatsreiter damit rechnen, dass plötzlich ein NADA-Wächter vor der Tür steht und die Abgabe einer Urinprobe fordert. Der Kontrolleur traf den Profi nicht an.

Anzeigen auch online

Andreas Dibowski ist als Mitglied des A-Kaders automatisch im so genannten Testpool der NADA erfasst. Und dieser Personenkreis muss seit dem 1. Oktober immer drei Monate im voraus angeben, wo er sich aufhält. Anfangs waren diese "Whereabouts" noch schriftlich abzugeben; inzwischen gibt es die Erleichterung, dass die Sportler ihre Anzeigen online mitteilen können. Entfernt sich der Athlet länger als 24 Stunden von dem vorher angegebenen Ort, muss er auch dieses anzeigen. Dibowski hat nach eigener Darstellung gegenüber buschreiter.de diese schriftliche Anzeige auch abgeschickt, aber die Reise nach Le Lion "schlicht vergessen". Das wertete die NADA als fahrlässigen Verstoß gegen die "Nachmeldepflicht". Dieser "Erste Verstoß" hat nun die öffentliche Verwarnung durch die FN-Disziplinarkommission zur Folge gehabt.

"Jeder wusste, wo ich mich aufhalte"

Andreas Dibowski erklärte im buschreiter-Interview, dass ja sein Aufenthalt unter anderem durch die Veröffentlichung des Auslandsstarts in Le Lion bekannt gewesen sei. "Der Verband wusste Bescheid, der Bundestrainer war bei mir, jeder wusste, wo ich mich aufhalte." Die Ordnungsmaßnahme ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Der Reiter erklärte auf Anfrage, dass er mit einer Sperre für die Olympischen Spiele rechnen müsse, falls er jetzt noch einmal beanstandet werde. Andreas Dibowski hält ständig im In- und Ausland Lehrgänge und Trainingsmaßnahmen ab: "Da ist es unheimich schwierig, drei Monate im voraus zu wissen, wo man sich aufhalten wird." Der Championatsreiter muss übrigens auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Ihre Meinung zum Thema? Kontakt zur Redaktion

Natürlich kann so ein "Versehen" passieren! Aber dann bitte nicht beschweren, es gilt: "Gleiches Recht/Pflicht für ALLE". Was wir anderen Sportlern vorwerfen, müssen wir auch selbst "vorleben". Die Sache ist ernst genug, da muss auch Herr Dibowski mitziehen.

J. Walther

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