Buschreiter.de aktuell: Bettina Hoy/Ringwood Cockatoo
Glatter Freispruch in Lausanne
VON WOLF-DIETRICH NAHR
Positiver Ausgang der Medikations-Affäre um Bettina Hoys Gold-Pferd Ringwood Cockatoo: Die FEI hat nach einer übrraschend kurzen Verfahrensdauer die Reiterin von jeglicher Schuld an der formal unerlaubten Medikamentengabe freigesprochen.

Nach dem Desaster um die Aberkennung der Gold-Medaillen und dem Medikations-Befund bei Bettina Hoys Olympia-Pferd muss dies eine gewisse Genugtuung für die Reiterin sein. Bereits am Freitag abend hat die FN-Pressestelle die Entscheidung des Judicial Committee der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) bekannt gegeben. Bettina Hoy und Ludger Beerbaum hatten zuvor im Rahmen eines Hearings am Donnerstag vergangener Woche die Möglichkeit gehabt, sich zu den Fällen zu äußern. Im Fall Ringwood Cockatoo, dessen Medikationsprobe das Vorhandensein eines Abbaustoffes der im Wettkampf verbotenen Substanz Diphenhydramin ergeben hatte, sprach das Judicial Committee die Reiterin frei. Wie buschreiter.de ausführlich berichtet hat, war Ringwood Cockatoo wegen einer Hautempfindlichkeit in der Sattellage mit einer Einreibe-Lotion behandelt worden, ein Mittel, das der Schimmel über einen längeren Zeitraum erhalten hatte. Nach Ansicht des Judicial Committees trägt Bettina Hoy keinerlei Verschulden am Zustandekommen der positiven Probe. Die Medikation des Pferdes war seinerzeit erfolgt, nachdem der deutsche Mannschaftstierarzt eine mündliche Erlaubnis eines Tierarztes der Olympischen Pferdeklinik zur Behandlung des Pferdes mit der entsprechenden Substanz erhalten hatte. Der Team-Veterinär Dr. Kasten Weitkamp hatte es in Athen aber nach eigener Aussage versäumt, für die Salbe ein Medikations-Formblatt der FEI einzureichen. Daraufhin war er nach der positiven Medikationskontrolle von einem FN-Offiziellen öffentlich kritisiert worden. Dr. Weitkamp trat dann am Rande des Events in Boekelo von seiner Funktion als Mannschaftstierarzt zurück. Im Fall von Ludger Beerbaums Goldfever, dessen Medikationsprobe das Vorhandensein der im Wettkampf verbotenen Substanz Betamethason ergeben hatte, sprach das Judicial Committee eine Disqualifikation aus. Darüber hinaus wurde gegen den Reiter ein Bußgeld in Höhe von 1500 Schweizer Franken verhängt, weil er seine Pflicht zur Anzeige der Behandlung des Pferdes verletzt habe. Ferner hat der Reiter die Kosten der Analyse der B-Probe in Höhe von 750 Schweizer Franken zu tragen. Das Judicial Committee akzeptierte die Aussage des Reiters, dass es nicht in seiner Absicht gelegen habe, das Regelwerk zu verletzten. Das Judicial Committee stellte ferner in seiner Begründung fest, dass der Reiter mit der Medikation weder die Gesundheit seines Pferdes gefährdet hat, noch versucht hat, sich einen Vorteil bei den Olympischen Spielen zu verschaffen. Mit der Disqualifikation von Goldfever und Ludger Beerbaum in der Mannschaftswertung Springen der Olympischen Spiele verliert die deutsche Springreitermannschaft ihre in Athen gewonnene Mannschafts-Goldmedaille und erhält statt dessen die Bronzemedaille. Reinhardt Wendt, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR), in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung: "Ich bin erleichtert, dass beide Fälle nicht als Doping bewertet wurden, so, wie es unser nationales Regelwerk auch vorsieht. Tief enttäuscht bin ich, dass Ludger Beerbaum dennoch disqualifiziert wird. Das heißt, er und seine Mannschaftskollegen müssen ihre Goldmedaillen zurück geben. Für Bettina Hoy und ihre Mannschaftskollegen freue ich mich, dass ihre persönliche Unschuld voll anerkannt wurde."
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