Buschreiter.de — aktuell: Medaillenaberkennung

Rechtsanwälte prüfen den Klageweg

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Unter den Athen-Reitern gibt es offensichtlich unterschiedliche Ansichten darüber, ob gegen die höchst umstrittene Aberkennung der Vielseitigkeits-Goldmedaillen irgendwelche rechtlichen Schritte versucht werden sollten (Fotos Julia Rau, Wolf-Dietrich Nahr).

Hinrich Romeike, der bei Olympia als Aktivensprecher der fünf betroffenen Eventer agiert hat, beauftragte die beiden Münchner Sportrechts-Anwälte Jürgen Langer und Adam Ahmed mit der Prüfung der "Sach- und Rechtslage" der Medaillen-Aberkennung. In einer Pressemitteilung der Rechtsanwälte heißt es, durch die Entscheidung des CAS sei auf nicht hinnehmbare Weise in sportliche Abläufe eingegriffen worden. "Wenn formaljuristische Argumente sportliche Entscheidungen revidieren, wird nicht nur die olympische Idee, sondern auch der Sport insgesamt in Frage gestellt." Die beiden Rechtsanwälte gehören der Münchner Kanzlei Ulsenheimer an, die unter anderem die Angehörigen der israelischen Opfer des Palästinenser-Anschlages bei den Olympischen Spielen 1972 vor Gericht vertreten hat. Im buschreiter-Interview betonte Rechtsanwalt Langer allerdings, dass Hinrich Romeike nicht stellvertretend für die Mannschaft, sondern "für sich selbst" prüfen lasse, "ob es Sinn macht, ein ordentliches Gericht anzurufen". Der Jurist ließ offen, ob sein Mandant die CAS-Entscheidung von Athen zur Aberkennung der Goldmedaillen vor dem Schweizer Bundesgericht anfechten werde. Langer hat inzwischen die Recherchen über die tatsächlichen Vorgänge bei der ominösen Springprüfung in Markopoulo und die folgenden Entscheidungen der Offiziellen und der Sportrichter aufgenommen. Romeike hat die Beauftragung der Anwälte offenbar nicht mit dem DOKR-Vielseitigkeitsausschuss abgesprochen. Der Vorsitzende Dr. Jens Adolphsen erfuhr erst einen Tag später von dem Schritt Romeikes. Adolphsen erklärte im buschreiter-Interview, es sei mit den betroffenen Reitern abgesprochen, bis zu einer Entscheidung über das Beschreiten des Klageweges ein Signal der FN und des DOKR darüber abzuwarten. Der DOKR-Ausschussvorsitzende ist Professor für Sportrecht und war einige Zeit Justitiar der FN gewesen. Er wollte sich zunächst nicht darüber äußern, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, mit einer Aufhebungsklage beim Schweizer Bundesgericht gegen die CAS-Entscheidung vorzugehen. Nach der geltenden Rechtssprechung ersetzt die "private" Gerichtsbarkeit des Weltsportgerichts ein ordentliches staatliches Gericht und produziert somit rechtskräftige Urteile. Die Olympiateilnehmer haben mit ihrer Nominierung erklärt, dass sie Entscheidungen des CAS anerkennen. Fraglich sei allerdings, inwieweit der CAS vom Internationalen Olympischen Komitee unabhängig sei. Abgesehen von der rechtlichen Bewertung sei es eine "sportpolitische Entscheidung", ob die deutschen Vielseitigkeitsreiter noch einmal den Rechtsweg beschreiten. Adolphsen: "Die Reiter haben einen Anspruch darauf, dass ich ihnen sagen kann, ob das nachdenkenswert ist." Einer hat für sich den Gang vor ein ordentliches Gericht ausgeschlossen: Andreas Dibowski (Foto) erklärte, er wolle unter die "ominöse und kuriose" Angelegenheit nun einen "Schlussstrich" ziehen und nicht klagen. Auch Bettina Hoy hat sich nicht mehr zu angeblichen Plänen dieser Art geäußert. Im buschreiter-Interview beschrieb Adolphsen die Verkettung von Fehlleistungen und rein formaljuristischen Entscheidungen in Athen. Das Ergebnis aus seiner Sicht: "Es ist nicht gelungen eine sportlich faire Entscheidung herbeizuführen." Die Ground Jury, die britische Richterin Angela Tucker, die kanadische Richterin Cara Whitham und der deutsche Präsident Christoph Hess, seien in der kritischen Phase "nicht in der Lage gewesen, die Sache zu händeln". Normalerweise gebe ein Chefrichter beim Springen "weder die Klingel noch die Uhr aus der Hand". Faktisch hätten diese Prüfungs-Instrumente in mehreren Händen gelegen. Zudem hätten die Richter keinen Sichtkontakt zur Anzeigetafel gehabt, die Bettina Hoy ja ein zweites Mal die 45 Sekunden Vorbereitungszeit vor dem Start signalisiert hatte. Eine tatsächliche Kontrolle oder eine Reaktion der Richter habe nicht stattgefunden, so Adolphsen. "Das Laufenlassen, die fehlende Reaktion der Richter war falsch." Gleichzeitig nahm der DOKR-Auschussvorsitzende den Chefrichter Christoph Hess in Schutz: "Es gibt kein Interesse, einen Schuldigen zu suchen und den armen Menschen zu denunzieren, Herr Hess ist ein Mann ohne Fehl und Tadel, der einen Fehler gemacht hat." Die Ground Jury sei dann nach der Verkündigung des fehlerfreien Rittes von Bettina Hoy in der Zeit und vor der Revidierung ihres Richterurteils — welche in der Konsequenz zur Aberkennung der Medaillen führte — von einem knappen Dutzend Personen umlagert gewesen, berichtete Adolphsen. Er wollte dies aber im buschreiter-Interview nicht als Richterbeeinflussung, sondern neutral als "fachkundige Hilfe von außen" gewertet sehen. Gegen die Zeitstrafe von Bettina Hoy und der Mannschaft hatte das deutsche Team zunächst mit Erfolg bei der FEI-Schiedskommission Einspruch eingelegt. Allerdings hatte später der CAS rein formaljuristisch der FEI-Schiedskommission schlicht die Zuständigkeit abgesprochen, weil die Streitfrage ein Zeitnahmeproblem und damit eine Tatsachenentscheidung sei, die nicht zur Disposition des CAS stehe. Wäre die Streitfrage als eine der "Regelauslegung" betrachtet worden, so hätte der CAS wohl die Zuständigkeit der FEI-Schiedkommission bejaht mit dem Ergebnis, dass den Deutschen die Medaillen nicht aberkannt worden wären. In diesem Zusammenhang bezeichnete es Adolphsen als "verheerend", dass das FEI-Schiedsgericht seine Entscheidung "laienhaft" in einer "fünfzeiligen" Erklärung dokumentiert habe — ohne die auszulegenden Regeln im einzelnen zu benennen. Mannschafts-Jurist Adolphsen hat dies aber erst am Tag der CAS-Verhandlung in Athen erfahren. Zu dem Zeitpunkt sei aber nichts mehr zu machen gewesen. Diese Nachlässigkeit des FEI-Gremiums unter dem Vorsitz des griechischen FN-Präsidenten hat möglicherweise den sportlichen Olympiasiegern die Medaillen gekostet. Denn: "In der Sache war der Schiedsspruch richtig", so Adolphsen. Olympisches Gold ist zwar weg, aber auf der Schiene der Sportförderung werden die deutschen Kaderreiter erst einmal so behandelt, als seien sie die Olympiasieger: Die Top-Eventer genießen weiter sowohl bei der Sportförderung, als auch bei den Zuschüssen des Bundes "Optimalförderung". "Das ist verbindlich", sagte Dr. Jens Adolphsen. Das hat auch Auswirkung auf die Bezahlung der Bundestrainer, deren Verträge ja befristet sind. Einmal ist offenbar die Finanzierung der Stellen gesichert. Außerdem gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Hans Melzer und Christopher Bartle ihren Abschied nehmen. "Spruchreif" sei eine Vertragsverlängerung zwar noch nicht, aber die Betreuer hätten mit dem sportlichen Erfolg in Athen ihr "Ziel übererreicht", sagte der oberste Vielseitigkeits-Funktionär im buschreiter-Interview. Während die deutschen Goldmedaillengewinner ihre Trophäen nach dem CAS-Spruch wieder abliefern mussten, lassen sich die englischen Olympiateilnehmer am Wochenende beim CCI**** in Burghley als "aufgestiegene" Silbermedaillengewinner feiern. Der Veranstalter hat eine "Parade" des Teams mit Leslie Law (Foto) an der Spitze vom Burghley House ins Reitstadion für Sonntag, 5. September, angekündigt. Law trägt nun die Goldmedaille, die Bettina Hoy aberkannt wurde.

Buschreiter-Übersicht
Termin-Startseite
Buschreiter-Shop
Pferdemarkt
Pferde und Reiter

© Verlag Nahr, D-93047 Regensburg/Germany, Weintingergasse 4

Werben in buschreiter.de?

E-Mail
verlag-nahr@buschreiter.de